„Bei einem unverschuldeten Unfall ist eine vernünftige Schadensteuerung enorm wichtig – am Ende geht es um Ihr Geld!“
„Bei einem unverschuldeten Unfall ist eine vernünftige Schadensteuerung enorm wichtig – am Ende geht es um Ihr Geld!“
In 5 Schritten zu Ihrer Regulierung:
1. Meldung des Unfalls und Terminvergabe
Melden Sie den Unfall bei uns telefonisch, via Whats App oder auch gerne per E-Mail. Sie erreichen uns unter +49 179 76 51 746 sowie unter info@gutachterkfz.expert. Erste Bilder vom beschädigten Fahrzeug verschaffen uns einen ersten Überblick. Wir sind 24/7 für Sie erreichbar und daher ist auch eine zügige Terminvergabe für uns selbstverständlich!
2. Schadensaufnahme
Die Schadensaufnahme erfolgt entweder bei Ihnen vor Ort oder in einer unserer Partnerwerkstätten, wenn eine Demontage und/oder Hebebühne notwendig sind. Bitte bringen Sie alle Papiere mit zu der Aufnahme, damit wir alles digitalisieren können und Ihnen somit keine kostbare Zeit verloren geht. Dazu zählen: Fahrzeugschein, Unfallmitteilung (Polizei) oder Schuldbekenntnis, Kennzeichen des Gegners, ggf. Schadennummer oder Versicherungsnummer des Gegners sowie das Schreiben der gegnerischen Versicherung, falls der Schaden schon bei dieser gemeldet ist.
3. Gutachtenerstellung
Unsere Gutachten werden stets zügig und rechtssicher und selbstverständlich unabhängig von der Versicherung erstellt. Wir ermitteln den Wiederbeschaffungswert, den Restwert anhand einer Restwertbörse (wenn nötig!) berechnen die Schadenssumme anhand einer namhaften Schadenskalkulationssoftware und erstellen selbstverständlich eine umfangreiche Bilddokumentation, um den Umfang des Schadens darzustellen.
4. Schadensmanagement
Nach Paragraphen §249 sind Ihre Schadensansprüche geschützt. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, das Gutachtenhonorar sowie die Kosten für einen Anwalt für Verkehrsrecht bei einem unverschuldeten Unfall zu übernehmen. Somit kommen weder Gutachterkosten noch Anwaltskosten auf Sie zu. Wir, vom Ingenieurbüro Sven Mühling, arbeiten mit den besten Anwälten für Verkehrsrecht in ganz NRW zusammen und erstellen so Ihr rechtssicheres Gutachten. Ihr Gutachten wird Ihnen nach Fertigstellung umgehend in digitalisierter Form zugesendet. Zeitgleich erhält der Anwalt für Verkehrsrecht ein weiteres Exemplar zwecks Weiterleitung an die zuständige gegnerische Versicherung. Bei Uneinigkeiten mit der gegnerischen Versicherung regeln wir die Sache für Sie beispielsweise zwecks technischer Stellungnahme.
5. Reparatur oder Auszahlung
Während der gesamten Schadensabwicklung stehen wir Ihnen tatkräftig zur Seite. Wir beraten Sie umfassend über das 4 Stufen-Modell des BGH „Abrechnung des Fahrzeugschadens“ und erläutern Ihnen wann und warum welche Stufe auf Sie zutrifft. Ob Sie sich für eine Reparatur oder eine Auszahlung entscheiden, bleibt in den meisten Fällen Ihnen überlassen! Im Falle einer Reparatur, empfehlen wir Ihnen gerne seriöse Reparaturwerkstätten.
Zusatzinfo: Interessen der gegnerischen Versicherung
Versicherungen sind wirtschaftlich tätige Unternehmen, die das Ziel der Gewinnmaximierung verfolgen. Daher ist es logisch, dass Versicherungen versuchen, die Ausgaben für die Schadensabwicklung in Grenzen zu halten und nicht die Interessen des Geschädigten verfolgen. Sie als Geschädigter werden häufig von der gegnerischen Versicherung nach einem unverschuldeten Unfall kontaktiert und gebeten, einen Kostenvoranschlag in einem Reparaturbetrieb einzuholen. Es ist wichtig zu wissen, dass Ihnen bei einem Kostenvoranschlag keine Wertminderung, kein Nutzungsausfall, kein Restwert und kein Wiederbeschaffungswert ermittelt wird. Zum einem geht Ihnen dadurch bares Geld verloren und zum anderen werden bspw. wirtschaftliche Totalschäden nicht erkannt bzw. nicht ermittelt und Sie müssen anschließend die Probleme bei der Schadensregulierung ausbaden. Zusätzlich ist ein Kostenvoranschlag kein beweissicherndes Dokument und auch die wichtige Beurteilung der Fahrzeugsicherheit fehlt in einem Kostenvoranschlag.
Häufig wird Ihnen auch ein KFZ-Gutachter der gegnerischen Versicherung selbst angeboten bzw. regelrecht dazu geraten, diesen in Anspruch zu nehmen. Selbstverständlich zielt man auch hier dabei ab, Kosten seitens der Versicherung zu sparen.
Lassen Sie sich nicht verunsichern und holen Sie sich immer Rat bei einem unabhängigen KFZ-Gutachter.
1. Meldung des Unfalls und Terminvergabe
Melden Sie den Unfall bei uns telefonisch, via Whats App oder auch gerne per E-Mail. Sie erreichen uns unter +49 179 76 51 746 sowie unter info@gutachterkfz.expert. Erste Bilder vom beschädigten Fahrzeug verschaffen uns einen ersten Überblick. Wir sind 24/7 für Sie erreichbar und daher ist auch eine zügige Terminvergabe für uns selbstverständlich!
2. Schadensaufnahme
Die Schadensaufnahme erfolgt entweder bei Ihnen vor Ort oder in einer unserer Partnerwerkstätten, wenn eine Demontage und/oder Hebebühne notwendig sind. Bitte bringen Sie alle Papiere mit zu der Aufnahme, damit wir alles digitalisieren können und Ihnen somit keine kostbare Zeit verloren geht. Dazu zählen: Fahrzeugschein, Unfallmitteilung (Polizei) oder Schuldbekenntnis, Kennzeichen des Gegners, ggf. Schadennummer oder Versicherungsnummer des Gegners sowie das Schreiben der gegnerischen Versicherung, falls der Schaden schon bei dieser gemeldet ist.
3. Gutachtenerstellung
Unsere Gutachten werden stets zügig und rechtssicher und selbstverständlich unabhängig von der Versicherung erstellt. Wir ermitteln den Wiederbeschaffungswert, den Restwert anhand einer Restwertbörse (wenn nötig!) berechnen die Schadenssumme anhand einer namhaften Schadenskalkulationssoftware und erstellen selbstverständlich eine umfangreiche Bilddokumentation, um den Umfang des Schadens darzustellen.
4. Schadensmanagement
Nach Paragraphen §249 sind Ihre Schadensansprüche geschützt. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, das Gutachtenhonorar sowie die Kosten für einen Anwalt für Verkehrsrecht bei einem unverschuldeten Unfall zu übernehmen. Somit kommen weder Gutachterkosten noch Anwaltskosten auf Sie zu. Wir, vom Ingenieurbüro Sven Mühling, arbeiten mit den besten Anwälten für Verkehrsrecht in ganz NRW zusammen und erstellen so Ihr rechtssicheres Gutachten. Ihr Gutachten wird Ihnen nach Fertigstellung umgehend in digitalisierter Form zugesendet. Zeitgleich erhält der Anwalt für Verkehrsrecht ein weiteres Exemplar zwecks Weiterleitung an die zuständige gegnerische Versicherung. Bei Uneinigkeiten mit der gegnerischen Versicherung regeln wir die Sache für Sie beispielsweise zwecks technischer Stellungnahme.
5. Reparatur oder Auszahlung
Während der gesamten Schadensabwicklung stehen wir Ihnen tatkräftig zur Seite. Wir beraten Sie umfassend über das 4 Stufen-Modell des BGH „Abrechnung des Fahrzeugschadens“ und erläutern Ihnen wann und warum welche Stufe auf Sie zutrifft. Ob Sie sich für eine Reparatur oder eine Auszahlung entscheiden, bleibt in den meisten Fällen Ihnen überlassen! Im Falle einer Reparatur, empfehlen wir Ihnen gerne seriöse Reparaturwerkstätten.
Zusatzinfo: Interessen der gegnerischen Versicherung
Versicherungen sind wirtschaftlich tätige Unternehmen, die das Ziel der Gewinnmaximierung verfolgen. Daher ist es logisch, dass Versicherungen versuchen, die Ausgaben für die Schadensabwicklung in Grenzen zu halten und nicht die Interessen des Geschädigten verfolgen. Sie als Geschädigter werden häufig von der gegnerischen Versicherung nach einem unverschuldeten Unfall kontaktiert und gebeten, einen Kostenvoranschlag in einem Reparaturbetrieb einzuholen. Es ist wichtig zu wissen, dass Ihnen bei einem Kostenvoranschlag keine Wertminderung, kein Nutzungsausfall, kein Restwert und kein Wiederbeschaffungswert ermittelt wird. Zum einem geht Ihnen dadurch bares Geld verloren und zum anderen werden bspw. wirtschaftliche Totalschäden nicht erkannt bzw. nicht ermittelt und Sie müssen anschließend die Probleme bei der Schadensregulierung ausbaden. Zusätzlich ist ein Kostenvoranschlag kein beweissicherndes Dokument und auch die wichtige Beurteilung der Fahrzeugsicherheit fehlt in einem Kostenvoranschlag.
Häufig wird Ihnen auch ein KFZ-Gutachter der gegnerischen Versicherung selbst angeboten bzw. regelrecht dazu geraten, diesen in Anspruch zu nehmen. Selbstverständlich zielt man auch hier dabei ab, Kosten seitens der Versicherung zu sparen.
Lassen Sie sich nicht verunsichern und holen Sie sich immer Rat bei einem unabhängigen KFZ-Gutachter.
„Unverschuldeter Unfall? – Keine Sorge, denn nach §249 BGB sind Ihre Schadensersatzansprüche geregelt!“
„Unverschuldeter Unfall? – Keine Sorge, denn nach §249 BGB sind Ihre Schadensersatzansprüche geregelt!“
Das sagen unsere Kunden
„WIR, ALS QUALIFIZIERTES UND RENOMMIERTES SACHVERSTÄNDIGENBÜRO, ERSTELLEN IHR RECHTSSICHERES GUTACHTEN!“
„WIR, ALS QUALIFIZIERTES UND RENOMMIERTES SACHVERSTÄNDIGENBÜRO, ERSTELLEN IHR RECHTSSICHERES GUTACHTEN!“
LEISTUNG
In Ihrem Auftrag übernehmen wir als Sachverständige, die Kalkulation des Unfall-Schadens und erstellen Ihnen Ihr rechtssicheres Kfz-Schaden-Gutachten.
SERVICE
Wir zeichnen uns durch hervorragenden Kundenservice aus und bieten Ihnen als Sachverständige, eine schnelle und umfassende Abwicklung Ihres Kfz-Schadens.
PARTNERSCHAFT
Die unabhängige Begutachtung Ihres verunfallten Fahrzeugs ist unser Fachgebiet. Als Sachverständige kooperieren wir gerne mit dem Fachanwalt Ihrer Wahl oder empfehlen Ihnen einen.
UNSER LEISTUNGSPORTFOLIO
UNSER LEISTUNGS
PORTFOLIO
KFZ SCHADENGUTACHTEN
Neutrale Schaden-Gutachten sind von wesentlicher Bedeutung bei der Unfallabwicklung, sowie die Grundlage Ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallverursacher.
NUTZFAHRZEUG GUTACHTEN
Ob LKW, Transporter oder Kastenwagen, gerne erstellen wir Ihnen Ihr individuelles Nutzfahrzeug-Schaden-Gutachten.
BEWEISSICHERUNGS GUTACHTEN
Durch unser Beweissicherungs-Gutachten wird Ihr Kfz-Schaden umfassend festgestellt und rechtssicher dokumentiert
BEWEISSICHERUNGS GUTACHTEN
Durch unser Beweissicherungs-Gutachten wird Ihr Kfz-Schaden umfassend festgestellt und rechtssicher dokumentiert
BERATUNG
Haben Sie Fragen zu unserer Tätigkeit als Kfz-Sachverständige und –Gutachter? Wir beraten Sie gerne!
FAHRZEUGWERT GUTACHTEN
Den Wert Ihres Fahrzeugs ermitteln wir anhand technischer Daten, Marktwert, sowie Zustand Ihres Fahrzeugs. Professionell und neutral – gerne auch Leasing-Fahrzeuge.
PLAUSIBILITÄTS PRÜFUNG
Als Kfz-Sachverständige und Gutachter prüfen wir gerne Ihre Werkstattrechnung und Ihr vorhandenes Kfz-Gutachten.
UNSERE PARTNER UM SIE OPTIMAL ZU UNTERSTÜTZEN
Tel. 02163.95594-0
Fax. 02163.95594-44
Mobil 0176.30519851
strux @ strux.eu
Der in Brüggen ansässige Betrieb wurde 2014 eröffnet und ist im Schwalm-Nettegebiet und darüber hinaus Ihr Ansprechpartner in puncto Reifen, Räder & Auto-Service, sowohl für private als auch gewerbliche Kunden.
Durch einen modernen Verkaufsraum mit separater Kundenwarteecke, 5 PKW Montagebühnen, einer Achsvermessungsanlage, 2 LKW-Gruben und fachspezifischen Geräten wird nahezu jedem Kundenwunsch entsprochen.
- Vertrieb von Neureifen im PKW, Motorrad, Roller, Transporter, LKW , Landwirtschaft und Industriesegment
- Vertrieb von Stahl und Alurädern für PKW und LKW
- Reifenreparatur PKW, LKW und Landwirtschaftsreifen
- Einlagerung von Sommer & Winterrädern
- KFZ-Service wie Inspektion, Bremsenwechsel, Ölwechsel, Zahnriemenwechsel, Achsvermessung, Windschutzscheibenreparatur und Austausch, Klimaanlagenservice HU & AU Abnahme etc.)
- Optisches Tuning für ihr Fahrzeug , wie Tieferlegung, Spoilertuning, Sportauspuff, Einbau von Musikanlagen, Klebefolien etc.
- Motortuning
- Smart Repair, Lackierarbeiten
- Fuhrparkbetreuung und Analyse für LKW-Flotten und PKW-Leasingflotte
Boskovski & Boskovski GbR
Heyestr.84a
40625 Düsseldorf
info@gutachter-kfz.expert
Das B&B Ingenieurbüro mit Sitz in Düsseldorf zeichnet sich durch eine langjährige und vertrauensvolle Partnerschaft aus. Weiterbildungen, Seminare oder Messen werden gemeinsam besucht und reflektiert. Bei schwerwiegenden Unfällen kann man immer auf Unterstützung zählen!