Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall und der damit einhergehenden Schäden am eigenen Fahrzeug entscheidet sich manch einer lediglich für eine Teilreparatur oder für eine Reparatur in Eigenleistung. Warum hierbei dennoch die Ausstellung einer Reparaturbestätigung essenziell wichtig ist, erklären wir im Folgenden.
Kommt es zu einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter das Recht, selbst über den Umfang und die Art der Reparatur des beschädigten Fahrzeugs zu entscheiden, nachdem ein Sachverständiger den entstandenen Schaden in einem Gutachten festgehalten hat. Neben einer vollständigen Reparatur durch eine günstige freie Werkstatt, ist sowohl eine Teilreparatur und die Reparatur in Eigenleistung möglich. Da Ihnen in diesen Fällen die Schadenssumme ausgezahlt wird, spricht man von einer fiktiven Abrechnung.
Unabhängig von der getroffenen Entscheidung können Sie bei einem erneuten Unfallschaden, bei dem dieselben Fahrzeugteile betroffen sind, ernsthafte Probleme mit der Einschätzung des neu entstandenen Schadens bekommen. Da sämtliche über eine Versicherung abgewickelte Fahrzeugschäden in einem versicherungsübergreifenden Informationssystem dokumentiert werden, könnte die gegnerische Kfz-Versicherung argumentieren, dass der zuvor fiktiv abgerechnete Schaden des Unfalls nicht behoben wurde und daher durch den neuen Unfall kein Schaden entstanden ist oder der Altschaden zumindest berücksichtig werden muss.
Da die Beweispflicht in solchen Fällen auf Ihrer Seite liegt, sollten Sie sich unbedingt nach jeder Reparatur, in Verbindung mit einem begutachteten Schaden, die Reparatur bestätigen lassen.
Noch vor einigen Jahren war es so, dass die Reparaturbestätigung durch den Sachverständigen des Vertrauens ausgestellt wurde und somit bewiesen war, dass Sie sach- und fachgerecht den entstandenen Schaden behoben haben, bzw. eine Teilreparatur durchgeführt haben. Heutzutage jedoch zahlen die Versicherungen den Sachverständigen kaum noch diese Reparaturbestätigungen. Daher ist es mittlerweile gang und gebe, dass Sie als Geschädigter nach erfolgter Reparatur oder Teilreparatur einfach mit dem Handy geschossene Bilder an die Versicherung senden bzw. an den Anwalt für Verkehrsrecht. Diese Bilder sollten alle 4 Seiten des Fahrzeugs beinhalten sowie Detailaufnahmen des reparierten Fahrzeugteils. Im besten Falle senden Sie auch noch den aktuellen Km Stand dazu.
Neben der Funktion als Reparaturnachweis bei möglichen künftigen Fahrzeugschäden, dient dieser Vorgang als Grundlage um eine Nutzungsausfallentschädigung – hierbei besteht zusätzlich eine sechsmonatige Weiterführungspflicht des Fahrzeugs — um die Kosten für einen Mietwagen geltend zu machen und kann im Zweifelsfall bei einem Verkauf des Fahrzeugs dienlich sein. Außerdem ist der Nachweis die Voraussetzung zur Einforderung der Kosten, wenn das Fahrzeug trotz Totalschadenabrechnung repariert wird.
Für alle weiteren Fragen zur Schadensabwicklung nach Verkehrsunfällen, stehen wir Ihnen als unabhängige Sachverständige gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf (0179 76051 746).